Anfrage für temporäre Benützung der Sportanlage Peterswinkel
Anfrage temporäre Benützung Sportanlage Peterswinkel
1. Reglement
Das Benutzungsreglement der Genossenschaft Sport und Freizeit bildet einen integrierten Bestandteil dieser
Bewilligung. Es ist dem Benutzer bekannt.
2. Gebühren
Für auswärtige Institutionen werden gemäss Tarifodrnung gebühren erhoben. Die Gebühren sind üblicherweise vor dem Anlass zu begleichen.
3. Versicherung
Der Benutzer bestätigt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Vermieterin lehnt jede Haftpflicht ab.
4. Sperrung der Anlage
Die Genossenschaft behält sich das Recht vor, die Benutzung der Anlage bei schlechter Witterung, die zu
Schäden führen können, kurzfristig zu sperren. In diesem Fall werden die bezahlten Gebühren zurückerstattet.
Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Währen den monaten Juli und November - März sind die Rasenplätze gesperrt.
5. Kunstrasenplatz November - März
Der Kunstrasenplatz steht von November bis März primär dem FCLA zur Verfügung. Einzelne Reservationen von auswärtigen Vereinen können nur kurzfristig bewilligt werden.
Der Kunstrasenplatz steht nur am Samstag und Sonntag für Freundschaftsspiele zur Verfügung. Die Anspielzeiten sind durch den Spielbetrieb des FCLA fix vorgegeben.
Anfragen für November/Dezember/Januar werden ab Oktober bewilligt.
Anfragen für Februar/März werden ab Januar bewilligt.
6. Festwirtschaft
Den Verkauf von Eswaren und Getränekn auf der Sportanlage Petesrwinkel ist dem Pächter vorbehlaten.
7. Weiter Auflagen
Mit der Zustellung der schriftlichen Bewilligung kann je nach Art des Anlasses weitere Bedingungen und Auflagen erhoben werden.