Anfrage für temporäre Benützung der Sportanlage Peterswinkel

Anfrage temporäre Benützung Sportanlage Peterswinkel

Verien/Organisation
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Vorname, Nachname
 
Adresse
PLZ, Ort
 
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Telefon
Fussballplatz 1 (Naturrasen 100x96m) April - Oktober
Fussballplatz 2 (Naturrasen 100x96m) April - Oktober
Fussballplatz 3 (Kunstrasen 94x54m) siehe Punkt 5
Garderoben
Aufenthaltsraum
Kisok (Bewirtet durch Pächter)
Datum, von/bis
 
Verschiebedatum, von/bis
 
Reservationszeit, von/bis
 
Bemerkung, zeitlicher Ablauf, Auf- und Abbau
Anlass/Veranstaltung
Bemerkung
Anerkennt die allgemeinen Bedingungen

1. Reglement

Das Benutzungsreglement der Genossenschaft Sport und Freizeit bildet einen integrierten Bestandteil dieser
Bewilligung. Es ist dem Benutzer bekannt.

2. Gebühren

Für auswärtige Institutionen werden gemäss Tarifodrnung gebühren erhoben. Die Gebühren sind üblicherweise vor dem Anlass zu begleichen.

3. Versicherung

Der Benutzer bestätigt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Vermieterin lehnt jede Haftpflicht ab.

4. Sperrung der Anlage

Die Genossenschaft behält sich das Recht vor, die Benutzung der Anlage bei schlechter Witterung, die zu
Schäden führen können, kurzfristig zu sperren. In diesem Fall werden die bezahlten Gebühren zurückerstattet.
Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Währen den monaten Juli und November - März sind die Rasenplätze gesperrt.

5. Kunstrasenplatz November - März

Der Kunstrasenplatz steht von November bis März primär dem FCLA zur Verfügung. Einzelne Reservationen von auswärtigen Vereinen können nur kurzfristig bewilligt werden.
Der Kunstrasenplatz steht nur am Samstag und Sonntag für Freundschaftsspiele zur Verfügung. Die Anspielzeiten sind durch den Spielbetrieb des FCLA fix vorgegeben.
Anfragen für November/Dezember/Januar werden ab Oktober bewilligt.
Anfragen für Februar/März werden ab Januar bewilligt.

6. Festwirtschaft

Den Verkauf von Eswaren und Getränekn auf der Sportanlage Petesrwinkel ist dem Pächter vorbehlaten.

7. Weiter Auflagen

Mit der Zustellung der schriftlichen Bewilligung kann je nach Art des Anlasses weitere Bedingungen und Auflagen erhoben werden.